Laut §7 (3) der Heimordnung des Johannes Kepler Heims dürfen auf dem heimeigenen Parkplatz nur KFZ abgestellt werden, für die eine Parkberechtigung beantragt wurde und diese sichtbar im KFZ angebracht ist.
Jeder Missbrauch, Parken auf Verkehrsflächen, Verstellen von Zufahrten für LKW (z.B. Versorgungsfahrzeuge, Müllabfuhr, Feuerwehr etc.) oder Parken auf nicht als Parkplatz gekennzeichneten Flächen kann mit dem Entzug der Parkberechtigung geahndet werden.
Jeder Fahrzeuglenker der ein Auto ohne Parkberechtigungskarte auf dem Heimparkplatz abstellt oder verkehrsbehindernd parkt, muss mit einer zivilrechtlichen Klage rechnen.
(siehe: Heimstatut)
Eine Parkberechtigungskarte kann durch Abgabe einer Kopie des Zulassungsscheins (unter Angabe von Name, Zimmernummer und Handynummer) im Sekretariat beantragt werden.
Die Parkberechtigungskarte muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden.